- Grundrecht
- Fundamentalrecht
* * *
Grụnd|recht 〈n. 11; meist Pl.〉1. unantastbares Recht des Einzelnen gegenüber dem Staat2. 〈Völkerrecht〉 Recht der Staaten auf Gleichberechtigung, Selbstständigkeit, Exterritorialität u. gegenseitigen Verkehr* * *
Grụnd|recht, das <meist Pl.> [mhd. gruntreht = Abgabe an den Grundherrn, Grundzins]:verfassungsmäßig gewährleistetes, unantastbares Recht eines Bürgers, einer Bürgerin gegenüber dem Staat:ein G. auf Arbeit;die Wahrung der -e;-e garantieren, außer Kraft setzen.* * *
Grụnd|recht, das <meist Pl.> [mhd. gruntreht = Abgabe an den Grundherrn, Grundzins]: verfassungsmäßig gewährleistetes, unantastbares Recht eines Bürgers gegenüber dem Staat: ein G. auf Arbeit; die Wahrung der -e; -e garantieren, außer Kraft setzen.
Universal-Lexikon. 2012.